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"Ab dem 1. Januar 2009 dürfen [..] schnurlose Telefone der Standards CT1+ und CT2 im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr betrieben werden. Stellt der Funkmessdienst der Bundesnetzagentur bei der Eingrenzung von Funkstörungen ein Schnurlostelefon ohne Zuteilung als Verursacher einer Störung fest, so wird dem Verursacher der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Dieser Sachverhalt stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die zur Zahlung eines Bußgelds führen kann."
Amtsblattverfügung 51/2000 der Bundesnetzagentur Telefon.de empfiehlt dringend die betreffenden Endgeräte rechtzeitig durch strahlungsarme DECT-Telefone zu ersetzten. Eine Liste mit CT1+Telefonen, die zum Ende des Jahres stillgelegt werden müssen, finden Sie im Blog von telefon.de. |
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