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Rufnummernmitnahme
Eine Rufnummernmitnahme oder auch Rufnummernportierung ermöglicht, bei einem Providerwechsel, die ursprüngliche Rufnummer zu behalten. Ein solcher Vorgang kann mit einer so genannten Portierungsgebühr behaftet sein. Diese kann, je nach Dienstanbieter, unterschiedlich ausfallen, übersteigt jedoch in den Meisten fällen nicht die 25€ Marke. Durch die Bundesnetzagentur wurde für einen solchen Vorgang eine Preisobergrenze im Mobilfunk von 30,72€ (inkl. MwSt) festgelegt.

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