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Freisprechanlage
Auch bezeichnet als Freisprecheinrichtung oder kurz FSE. Neben „Plug and Play“- und Festeinbaulösungen unterscheiden sich die Freisprechanlagen noch in den Verbindungseigenschaften zum eigentlichen Mobiltelefon. Zum heutigen Zeitpunkt unterscheidet man im Wesentlichen zwischen der haltergebunden- und einer halterlosen Lösung. Bei der Haltergebundenen Variante ist je nach Mobiltelefontyp ein anderer Halter notwenig. Bei der halterlosen Lösung hingegen wird meist auf Verbindungen via Bluetooth gesetzt. Laut §23 abs. 1a StVO (D) sind seit Anfang 2001 KFZ-Freisprecheinrichtungen in Personenkraftwagen zwingend erforderlich.

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